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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


1. Allgemeines


1.1 Für sämtliche von der eSTART Telecom GmbH, Bahnstrasse 25, 63225 Langen, Telefonnummer: 0800-5 89 12 29, Faxnummer: 0180-2 00 20 44, Webseite: www.eSTART.de , eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 77138, nachfolgend „eSTART“, im Wege des offenen Call-by-Call (Betreiberauswahl im Einzelwahlverfahren) unter der Betreiberkennzahl 01095 erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Abweichende AGB des Kunden gelten nicht; sie finden auch dann keine Anwendung, wenn eSTART nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.

1.2 eSTART wird den Kunden über Änderungen der AGB im Sinne dieser Regelung im Call-by-Call-Verfahren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unterrichten, d. h. durch Veröffentlichung der Änderungen im Amtsblatt der Bundesnetzagentur sowie Bereithalten der Änderungen in den Geschäftsräumen von eSTART. Soweit Änderungen bei Serviceleistungen im registrierten Bereich mit dem Kunden unmittelbar zu vereinbaren sind, wird eSTART den Kunden über diese Änderungen schriftlich unterrichten. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen schriftlich kündigen. Kündigt der Kunde nicht bzw. nicht fristgerecht, gelten die Änderungen mit dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens als durch den Kunden genehmigt. Auf die Folge der nicht fristgerecht ausgesprochenen Kündigung wird eSTART in der Änderungsmitteilung hinweisen.

1.3 Das Leistungsangebot von eSTART richtet sich ausschließlich an Kunden in Deutschland. Die Leistungen von eSTART dürfen nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden, sofern nicht schriftlich eine ausdrückliche abweichende Vereinbarung mit eSTART getroffen wurde.

1.4 Die Vertragssprache ist Deutsch.


2. Dienstleistung, Vertragsabschluss


2.1 eSTART bietet Telekommunikationsdienstleistungen für Sprachkommunikation an. Es handelt sich um Dienstleistungen für die Sprachkommunikation im offenen Call-by- Call-Verfahren (Vorwahl der Netzkennziffer 01095). eSTART bietet Call-by-Call- Telekommunikationsdienstleistungen nur solchen Kunden an, die bei eSTART nicht als Pre-Selection-Kunden (Kunden mit einer Betreibervorauswahl) registriert sind. Kunden, die als Pre-Selection-Kunden bei eSTART registriert sind und den Call-by-Call-Dienst der eSTART durch Vorwählen der 01095 nutzen, werden nach den jeweils vereinbarten Pre-Selection- Tarifen abgerechnet. Angebote von eSTART sind immer freibleibend. eSTART ist nicht verpflichtet, den Auftrag des Kunden anzunehmen.

2.2 Das Vertragsverhältnis entsteht bei Call-by-Call-Diensten mit dem Zustandekommen der jeweiligen Verbindung und endet unmittelbar mit dem Ende der Verbindung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Dauerschuldverhältnis oder eine Verpflichtung zum Abschluss von Folgeverträgen werden nicht begründet.

2.3 Das Vertragsverhältnis kommt zwischen eSTART und dem Anschlussinhaber, von dessen Anschluss ausgehend die Call-by-Call-Dienste genutzt werden, zustande, soweit der Anschlussinhaber die Nutzung selbst getätigt hat oder dies einem Dritten gestattet hat. Entgelte, die durch eine unbefugte Nutzung durch Dritte entstehen, hat der Anschlussinhaber zu entrichten, soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat. Der Anschlussinhaber hat in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen, üblichen und ihm zumutbaren Sicherungsmaßnahmen gegen eine unbefugte oder missbräuchliche Nutzung seines Telefonanschlusses durch Dritte zu treffen. Ihm obliegt innerhalb seines Verantwortungsbereichs der Nachweis, dass er eine unbefugte oder missbräuchliche Nutzung durch Dritte nicht zu vertreten hat.

2.4 Der Kunde erklärt sich widerruflich damit einverstanden, dass die eSTART den mit ihrzusammen arbeitenden Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages übermittelt und bei ihnen Auskünfte über den Kunden eingeholt werden können. eSTART kann den Unternehmen auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können. Auf Anfrage benennt eSTART dem Kunden die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten erteilen.

2.6 Die Verpflichtung von eSTART, die vereinbarten Telekommunikationsdienstleistungen zu erbringen, wird durch die Verfügbarkeit etwaiger Vorleistungen Dritter beschränkt. Vorleistung in dem genannten Sinne ist insbesondere die Bereitstellung von Übertragungswegen (Netzverfügbarkeit) der an der jeweiligen Verbindung beteiligten Netzbetreiber. eSTART behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Telekommunikationsdienstleistungen bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen sowie bei Störungen und/oder Wartungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen der Betreiber vor.

2.7 Sofern eSTART Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, wird eSTART für die Dauer der Unterbrechung oder Beschränkung von der Leistungsverpflichtung frei. Als höhere Gewalt in dem vorstehenden Sinne gilt auch die Leistungsverhinderung infolge von Krieg, inneren Unruhen, Streik und Aussperrung. Dies gilt auch bei Fällen höherer Gewalt in Betrieben, die Vorleistungen im Sinne der Ziffer 2.6 dieser AGB zu erbringen haben.


3. Entgelte


Die Entgelte für die Call-by-Call-Dienstleistung werden dem Kunden vor dem Beginn der Entgeltpflichtigkeit der Verbindung kostenfrei angesagt und finden auf das gesamte Telefongespräch Anwendung. Während des Telefongesprächs stattfindende Tarifänderungen finden auf laufende Telefongespräche keine Anwendung. Für die Abrechnung maßgeblich ist der vor der Entgeltpflichtigkeit angesagte Preis pro Minute. Soweit durch Tarifansage und Preisliste nichts anderes festgelegt ist, gilt eine Minutentaktung. Eine gültige Preisliste kann unter www.estart.de eingesehen werden.


4. Kundenservice


Der Kunde hat die Möglichkeit, sich bei Fragen oder sonstigen Anliegen sowie Beschwerden an den Kundenservice von eSTART zu wenden. Dieser steht dem Kunden unter der Telefonnummer 0800-5 89 12 29, Faxnummer: 0180-2 00 20 44, E-Mail-Adresse: sowie der Postadresse Bahnstrasse 25, 63225 Langen zur Verfügung.


5. Pflichten des Kunden


5.1 Der Kunde versichert, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit eSTART volljährig ist oder das Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorliegt.

5.2 Der Kunde wird die von eSTART erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen nur nach Maßgabe des geltenden Rechts nutzen. Er wird ausschließlich fernmelde- und telekommunikationsrechtlich zugelassene Endeinrichtungen betreiben.


6. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen


6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt im offenen Call-by-Call-Service über den Anschlussnetzbetreiber des Kunden, beispielhaft die Telekom Deutschland GmbH.

6.2 Der Kunde ist zur Zahlung der von eSTART in Rechnung gestellten Beträge verpflichtet, die sich nach Maßgabe der Preisansage vor Gesprächsbeginn, der Gesprächsdauer und Taktung ergeben. Die Mehrwertsteuer wird durch eSTART in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Höhe in Ansatz gebracht. Die von eSTART in Rechnung gestellten Beträge werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Der Kunde gerät mit dem 11. Tag nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Im Falle des Verzuges ist eSTART berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt eSTART vorbehalten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen.

6.3 Im Verzugsfall ist eSTART berechtigt, den Kunden für künftige Nutzung ihrer Call-by-Call-Dienste zu sperren.

6.4 Der Kunde erklärt seine Einwilligung, dass eine seinem Anschlussnetzbetreiber erteilte Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren auch hinsichtlich der Entgeltforderung von eSTART gilt und diese durch den jeweiligen Anschlussnetzbetreiber mit eingezogen werden kann.

6.5 Sofern der Teilnehmernetzbetreiber des Kunden die Rechnung stellt, werden die an eSTART zu zahlenden Entgelte auf der Rechnung als Verbindungen über andere Anbieter, hier die eSTART, aufgeführt. Die Zahlung an den Rechnungsersteller hat befreiende Wirkung auch gegenüber eSTART. Nach erfolglosem Forderungseinzug durch den Rechnungssteller übermittelt dieser zum Zwecke der Durchsetzung der Forderungen gegenüber ihren Kunden die erforderlichen Bestandsdaten an die eSTART, die das Mahn- und Inkassoverfahren selbst übernimmt. eSTART ist berechtigt für das Mahn- und Inkassoverfahren ein externes Inkassounternehmen als Dienstleister zu beauftragen.

6.6 Etwaige Einwendungen des Kunden gegen die Rechnungen von eSTART sind innerhalb von 8 Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich gegenüber eSTART zu erheben. Sofern der Kunde eine rechtzeitige Einwendung unterlässt, gilt dies als Genehmigung des Rechnungsbetrages. eSTART wird den Kunden auf die Einwendungsfrist und die Rechtsfolgen einer unterlassenen Einwendung gesondert hinweisen. Sofern der Kunde unverschuldet die Einwendungsfrist versäumt hat, kann er Einwendungen binnen vier Wochen nach Wegfall des Hindernisses gegenüber eSTART mitteilen. Dem Kunden obliegt der Nachweis für das mangelnde Verschulden. Sofern eSTART aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder ausdrücklicher Weisung des Kunden Verbindungsdaten zum Zeitpunkt der Erhebung der Einwendung gelöscht hat, trifft eSTART keine Nachweispflicht für die Richtigkeit der Entgeltrechnung.


7. Einzelverbindungsnachweis


Der Kunde erhält von seinem Anschlussnetzbetreiber unentgeltlich einen Einzelverbindungsnachweis, wenn er dies vor dem maßgeblichen Zeitpunkt beantragt hat. In diesem Fall werden auch die Call-by-Call-Verbindungen, die über eSTART geführt wurden, in dem Einzelverbindungsnachweis aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht hinsichtlich eines Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber dem Anschlussnetzbetreiber ausüben.


8. Aufrechnung


Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Forderungen von eSTART aufgrund erbrachter Telekommunikationsdienstleistungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


9. Einbeziehung Dritter in die Vertragsbeziehung


Dem Kunden ist es nicht gestattet, Dritten die Telekommunikationsdienstleistungen von eSTART gewerbsmäßig zur Verfügung zu stellen, es sei denn, eSTART hat vorher schriftlich zugestimmt.


10. Haftung


10.1 eSTART haftet bei etwaigen Schäden nur für den Fall, dass eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wird oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Dies gilt für sämtliche Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich aus unerlaubter Handlung. Die Haftungsbeschränkung gilt sowohl für eSTART selbst als auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10.2 Im Falle der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von eSTART, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise entstehen und die für eSTART zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren, sofern die Verletzung der vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte. Ferner ist die Haftung von eSTART in diesen Fällen auf einen Betrag von maximal 12.500,00 € begrenzt.

10.3 Die Haftung für Vermögensschäden ist gemäß § 44 a TKG je Nutzer beschränkt, sofern diese nicht vorsätzlich verursacht werden. Gegenüber einer Gesamtheit von Geschädigten ist die Haftung auf 10 Mio. € je schadenverursachender Handlung begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Verbrauchers, sofern sie durch eSTART, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurden. Die Haftung von eSTART nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt ebenfalls unberührt.

10.5 Die Mängelgewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.


11. Datenschutz


11.1 eSTART wird zum Zwecke der Erbringung und Optimierung seiner Telekommunikationsdienstleistungen personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, sofern das Bundesdatenschutzgesetz sowie telekommunikationsrechtliche Bestimmungen, insbesondere das Telekommunikationsgesetz, dies erlauben oder der Kunde in eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung eingewilligt hat. eSTART ist berechtigt, personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an verbundene Partnerunternehmen weiterzuleiten, sofern berechtigte Interessen des Kunden dem nicht entgegenstehen. eSTART wird Verbindungsdaten des Kunden nach Maßgabe der jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen speichern, es sei denn, der Kunde wünscht eine abweichende Speicherung oder sofortige Löschung. Sofern Daten abweichend gespeichert werden oder auf Verlangen des Kunden unverzüglich gelöscht werden, ist eSTART insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung frei.

11.2 eSTART wahrt das Fernmeldegeheimnis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

11.3 eSTART wird die Verkehrsdaten für Abrechnungszwecke innerhalb der Speicherfrist von 6 Monaten ab Rechnungsversand speichern und mit Ablauf der Speicherfrist löschen, es sei denn, durch den Kunden werden Einwendungen erhoben oder der Kunde verlangt ausdrücklich die Löschung vor Erreichen der vorgenannten Frist. In diesem Fall bleiben die Daten gespeichert bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Entsprechendes gilt, wenn die Rechnung nicht beglichen wurde.

11.4 Der Kunde wird sämtliche Nutzer seines Anschlusses auf die Speicherung der Verkehrsdaten hinweisen, sofern der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis beantragt hat.

11.5 eSTART ist zur Beitreibung von Forderungen im Falle eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens berechtigt, die zur Forderungsrealisierung notwendigen Abrechnungsunterlagen z. B. an ein Inkassounternehmen weiterzugeben.

11.6 eSTART darf die erhobenen Bestands- und Verkehrsdaten verarbeiten, insbesondere an

Netzbetreiber und andere Telekommunikationsdienstleister übermitteln, sofern sie zur Aufdeckung des Missbrauchs von Telekommunikationseinrichtungen und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen beitragen können und tatsächliche Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.


12. Schlichtungsverfahren


Ungeachtet der Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichte ist der Kunde gemäß § 47a TKG berechtigt, einen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen („BNetzA“) zu stellen. Der Antrag ist an die BNetzA, Schlichtungsstelle, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn zu richten und muss mindestens folgende Angaben enthalten: Antragsteller, Antragsgegner und Antragsziel, einen Vortrag, aus dem sich die Verletzung von Pflichten des Anbieters ergibt, eine alle Tatsachen und Dokumente umfassende Darstellung, auf die der Antragsteller sein Begehren stützt, und einen Nachweis, aus dem sich der dem Antrag vorausgegangene Versuch einer Einigung ergibt.


13. Schlussbestimmungen


13.1 eSTART ist befugt, zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen nach diesem Vertrag Drittunternehmen zu beauftragen. Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. Der Kunde ist zur Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von eSTART berechtigt.

13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen eSTART und dem Kunden ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder wenn sein Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. eSTART kann seine Ansprüche darüber hinaus auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen.

13.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen eSTART und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.4 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder wird, werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.


Stand: 19.11.2014